Weiterbildung

Fachärztin / Facharzt für

Psychiatrie und Psychotherapie
Eine Patientin spricht mit einer Ärztin

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt bietet ein breites Spektrum von Ärztlichen Weiterbildungen an.

Die Weiterbildung erfolgt in der Grundorientierung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Therapie. Sie wird durchgeführt nach den Richtlinien der Landesärztekammer Thüringen (gem. WBO 2020).

Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und somato-therapeutische, psychotherapeutische sowie sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und psychischen Störungen, die psycho-somatischen bzw. somato-psychischen Wechselwirkungen und toxischen Schädigungen unter Berücksichtigung ihrer psychosozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und forensischen Aspekte (Auszug aus der WBO der LÄK Thüringen vom 18.03.2020).

    Es wird unterschieden zwischen einem:
  • obligatorischen Grundcurriculum, das Bestandteile der Facharztweiterbildung zur Verfügung stellt und
  • fakultativ buchbaren vertiefenden Zusatzmodulen, u.a. einer Weiterbildung in Richtlinienpsychotherapie und einer Gruppenfachkunde

Grundcurriculum

Ohne Richtlinientherapie über die Institutsambulanz der AfP Erfurt:

  • 102 Stunden theoretische Weiterbildung (zum Teil im Online- oder Hybrid-Modus)
  • 32 Stunden Autogenes Training
  • 70 Stunden Balintgruppe (Tiefenpsychologen) oder Interaktionsbezogene Fallarbeit (Verhaltenstherapeuten, systemische Therapeuten)
  • 30 Stunden Einzelselbsterfahrung
  • 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung

Die supervidierte Behandlungstätigkeit im wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren ist nicht Gegenstand des AfP-Grundcurriculums. Begleitend können durch die Buchung von Zusatzmodul 1 Behandlungsfälle im vergüteten Richtlinienverfahren durchgeführt werden.

Kostenregelung des Grundcurriculums

    Die Gebühren einschließlich aller Bestandteile betragen:
  • 10.260,00 Euro bei 285,00 Euro pro Monat
    über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
  • 10.200,00 Euro bei Einmalzahlung

Zusatzmodul 1 – Richtlinientherapie im Einzelsetting

  • 120 Behandlungsstunden im gewählten Richtlinienverfahren im Einzelsetting über die Institutsambulanz der AfP
  • und begleitend 30 Stunden Einzelsupervision

Kostenregelung bei Wahl von Zusatzmodul 1

  • Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (120 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) wird eine Vergütung in Höhe von 5.000,00 Euro ausgezahlt
  • Es werden keine Studiengebühren erhoben

Zusatzmodul 2 – Fachkundeerwerb Gruppentherapie

  • Theorie der Gruppenpsychotherapie (48 Stunden)
  • 40 Stunden Gruppen-Supervisionscurriculum und
  • 120 Gruppenpsychotherapiestunden im Richtlinienverfahren

Kostenregelung bei Wahl von Zusatzmodul 2

  • Weiterbildungsteilnehmer/innen erhalten eine anteilige Vergütung der erzielten Einnahmen der AfP-Institutsambulanz in Höhe von 70%. Aus diesen Einnahmen können die Kosten der Supervision (40 Stunden in Gruppen innerhalb des AfP-Curriculums – 1.260,00 Euro) und der Gruppen-Theorie (768,00 Euro), etwaige Behandlungsraum-Mieten und sonstige Kosten bestritten werden.
  • Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben

Zusatzmodul 3 – Zusätzliche Vertiefte methodische Weiterbildung

  • 96 (VT) bzw. 98 (TP/ST) Stunden Vertiefte methodische Weiterbildung

Kostenregelung bei Wahl von Zusatzmodul 3

    Die zusätzlich zum Grundcurriculum zu zahlenden Gebühren betragen:
  • 1.620,00 Euro bei zusätzlichen 45,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
  • 1.620,00 Euro bei Einmalzahlung