Laut §6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarung müssen zum Erwerb der Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für approbierte Psychologische Psychotherapeuten (ohne Verfahrenswechsel) folgende Leistungen erbracht werden:
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- 200h Theorie
- 200h Behandlung (4 Fälle)
Verhaltenstherapie
- 200h Theorie
- 180h Behandlung (5 Fälle)
Analyse
- 200h Theorie
- der Umfang der Behandlungsleistung muss individuell abgestimmt werden
Kostenregelung
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: keine Gebühren/ bis 3.800 € Vergütung an den Fachkundeerwerber
- Verhaltenstherapie: keine Gebühren/ bis 2.900 € Vergütung an den Fachkundeerwerber
- Analyse: individuell entsprechend dem Umfang der vereinbarten Behandlungsleistung