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unterschiedliche Bestandteile der zur Approbation führenden Ausbildung bzw. bereits in der Weiter- und Fortbildung absolvierte theoretische Bildungsinhalte (bis zu 200 von 400 Stunden) können als Vorleistungen anerkannt und Bestandteil der Fachkundeweiterbildung werden
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die in der klinischen Tätigkeit durchgeführten Behandlungen unter Supervision (bis zu 300 Stunden) können auf die Gesamtzahl der gesetzlich geforderten Behandlungsstunden unter Supervision (600 Std.) angerechnet werden
- die bereits absolvierten Anteile von Selbsterfahrung bzw. Lehranalyse können als Vorleistungen anerkannt werden
Kostenregelung
Wenn 300 Stunden Behandlung über die Institutsambulanz abgerechnet werden, kann die Ausbildung (inkl. 75 Stunden Kontingent Einzelsupervision und 50 Stunden Einzelselbsterfahrung) damit gegenfinanziert werden. Darüber hinaus können für den Fachkundekandidaten bis zu 2.700 € ausgeschüttet werden.